Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu Solarparks.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Team für die Flächenentwicklung.

  • GreenGo Energy betreibt eine Plattform für die umfassende Entwicklung von Projekten für Erneuerbare Energie mit den Schwerpunkten Solarparks und Batteriespeicher in Deutschland Wir arbeiten sehr eng mit Landeigentümern, Gemeinden und Behörden zusammen und informieren die lokalen Bürger wie auch die Landeigentümer sehr transparent.

    GreenGo arbeitet seit vielen Jahren mit Investoren zusammen, welche nach der Flächensicherung die Eigentümer der Projekte werdenund die Solarparks und Batteriespeicher ab Fertigstellung langfristig betreiben. Für Deutschland hat GreenGo zum Beispiel einen Rahmenvertrag mit der ENCAVIS AG aus Hamburg als Investor abgeschlossen.

  • Die Entwicklung eines Parks für erneuerbare Energien dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Wie bei jedem anderen Landerschließungsprozess müssen auch für die Entwicklung eines Parks für erneuerbare Energien, sei es für Solar- und/oder Windenergie, Genehmigungen auch mit Beteiligung der Öffentlichkeit eingeholt, die Umweltauswirkungen untersucht, der Park geplant werden, usw. Es ist ein komplexer und intensiver Prozess, bei dem viele Aspekte und Bedingungen abgestimmt werden müssen, um eine neue, völlig CO2-freie Quelle für grüne Energie zu schaffen.

  • Während des Baus der Solarparks wird es zu Arbeiten mit Baumaschinen und einem erhöhten Verkehrsaufkommen zur/von der Baustelle kommen, vor allem im Zusammenhang mit der Anlieferung von Materialien. Die Bedingungen für diese Arbeiten werden während der Bauleitplanung und auch in der Baugenehmigung festgelegt.

    Die Arbeiten bestehen aus:

    • Einrichtung von Zufahrtsstraßen und internen Wirtschaftswegen

    • Errichtung der Photovoltaikanlage selbst und der zugehörigen technischen Anlagen. Die Gestelle für die Solarmodule werden üblicherweise in den Boden gerammt. Nur in Ausnahmefällen wird es erforderlich, mit Fundamentierungen zu arbeiten.

    • Nach den Vorgaben der Bauleitplanung ggf. Errichtung einer sichtschützenden Vegetation vor eine, Zaun, der den Solarpark schützt.

    • Errichtung von (meist unterirdischen) Kabeltrassen für die Übertragungsleitungen von der Solarparkfläche zum Netzschlusspunkt.

    Die Dauer der Bauphase hängt u. a. von der Größe der Anlage ab. Die Bauzeit kann 10 bis 12 Monate betragen, ggf. länger, wenn Bauzeitenbeschränkungen nach Vorgaben der Umweltbehörden zu berücksichtigen sind.

  • Die typische Lebensdauer der von uns installierten Solarmodule beträgt 30-40 Jahre.

  • Die Projektgesellschaft verpflichtet sich im Nutzungsvertrag zum Rückbau der Anlage nach dem Ende der Betriebsdauer.

    Der Nutzungsvertrag wird üblicherweise für eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren geschlossen, dies steht im Einklang mit der Gesetzeslage in Deutschland. Da viele der verbauten Komponenten in einem Solarpark aber eine längere Lebensdauer aufweisen besteht durchaus die Möglichkeit, der der Nutzungsvertrag während der Laufzeit im Einvernehmen von Eigentümer und Projektgesellschaft verlängert wird und es für Teil der Anlage, insb. der Solarmodule und der Wechselrichter zu einem sog. Repowering kommt, also einer Erneuerung dieser Komponenten.

  • Jeder Eigentümer der eines Energieparks ist für den Rückbau aller Komponenten inklusive der unterirdischen Kabel nach der Betriebsphase verantwortlich. Für alle Komponenten, die für einen Energiepark verbaut werden, sind bereits heute Recyclinglösungen etabliert. Das Land wird wieder in den ursprünglichen Zustand, der vor Baubeginn dokumentiert wird, versetzt. Üblicherweise erfolgt der Rückbau innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 12 Monate nach Betriebsende. Diese Verpflichtung wird in den meisten Fällen durch eine Bankbürgschaft abgesichert. Landeigentümer und die genehmigenden Gemeinde haben hier eine gleich gerichtete Interessenlage, so dass die Besicherung nur einmal gestellt wird.

  • Nach der Betriebszeit der Anlage ist zunächst die Rückabwicklung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Der Prozess ist nahezu identisch mit der Bauleitplanung, die zur Aufstellung und zum Satzungsbeschluss über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan führt. Über möglich Auflagen seitens der Gemeinde oder der beteiligten Behörden über die Folgenutzung der Fläche kann zum heutigen Zeitpunkt keine verbindliche Auskunft gegeben werden.

    In der „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ wird darauf hingewiesen, dass eine landwirtschaftliche Nutzung nach Ende der Betriebsdauer eines Solarparks durchaus möglich ist.

  • Sowohl die Gemeinde wie auch die örtliche Bevölkerung und Nachbarschaft wird im Rahmen der Bauleitplanung für die Anpassung des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans einbezogen und zwar zu mehreren Zeitpunkten. Die Gemeindevertreterversammlung oder der Stadtrat entscheiden auf der Grundlage der Projektplanung, einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung und nach Abwägung der projektbezogenen Kommentare und Empfehlungen der Bürger, sowie der lokalen, regional und landesweiten Behörden.

  • Das Erneuerbare Energien Gesetz eröffnet bundesweit die Möglichkeit, die Gemeinde bis zu einer Höhe von 0,2 EURcent pro kWh am Umsatz des Energieparks zu beteiligen. Einige Bundesländer haben diese Kann-Vorschrift weiter präzisiert.

    Wir bei GreenGo Energy ermöglichen der Gemeinde die finanzielle Partizipation am Projekterfolg im Rahmen dieser gesetzlichen Möglichkeiten.

    Darüber hinaus sind wir bestrebt, weitere Vorteile für die Bürger im unmittelbaren Umfeld des Energieparks anzubieten. Die Optionen in diesem Bereich sind vielfältig und werden jeweils projektbezogen strukturiert wie z.B. vergünstigter Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien oder finanzielle Beteiligung am Projekt.

  • Der erneuerbare Strom, der in unseren Solarparks erzeugt wird, wird über Direktabnahmeverträge (sog. Power Purchase Agreements - PPA) mit Unternehmen und auch über die Strombörse vermarktet. Damit können z.B. auch Unternehmen aus der Region, in der der Solarpark errichtet wird, von den lokal erzeugten Erneuerbaren Energien profitieren. Die langfristige Stromabnahmeverträge werden üblicherweise nach Erteilung der Baugenehmigung und Sicherstellung des Netzanschlusses geschlossen.

  • In Abhängigkeit von der Größe des Solarparks erfolgt der Stromanschluss entweder an das Mittelspannungs- oder das Hochspannungsnetz. Diese Stromnetze gehören in der Regel von den regionalen Verteilnetzbetreibern, die auch über den Netzanschluss entscheiden und eine Anschlusspunkt zuweisen. Sobald die Planung für das Erneuerbare Energien Projekt fertiggestellt ist, wird mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber ein Vertrag über den Netzanschluss abgeschlossen.

  • Gerade in der Transformation der Energieversorgung von fossilen auf erneuerbare Energieträger kann es zu herausfordernden Situationen für die Stromnetze kommen.

    In diesen Fällen können gerade die flexiblen Erzeuger wie Solar und Wind kurzfristig durch den Netzbetreiber vom Netz getrennt werden um eine Überlastung zu vermeiden. Die klassischen, fossilen Kraftwerke haben in den meisten Fällen nicht die Möglichkeit, ihre Leistung sehr kurzfristig anzupassen.

    Die Stromnetze in Deutschland und Europa werden derzeit und auch in den nächsten Jahren sehr stark ausgebaut und auch digitalisiert, um die flexiblen Erzeuger besser aufnehmen zu können.

    Gleichzeitig planen wir bei GreenGo Energy auch Batteriespeicher mit ein, die Strom, der nicht ins Netz eingespeist werden kann, aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einspeisen können. Dies trägt enorm zur Realisierung eines zukunftsfähigen und sicheren Energiesystems für Deutschland und Europa bei.

  • Solarparks, die von uns geplant und gebaut werden, erfüllen die naturschutzfachlichen Mindestkriterien, die im Erneuerbaren Energie Gesetz in §§37 und 48 festgelegt sind und führen damit zu einer signifikanten Verbesserung der Biodiversität auf der Projektfläche. In vielen Fällen gehen die Maßnahmen zu Steigerung der Biodiversität, die GreenGo Energy umsetzt, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, so dass gerade bei der Umwidmung einer früheren Ackerfläche in einen Solarpark neue Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen werden.

    Die Abstimmung der biodiversitätsfördernden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung mit den Naturschutzbehörden und es wird ein langfristige Pflegekonzept festgelegt. Die damit einhergehende Extensivierung der Landwirtschaft auf der Fläche führt dann nicht nur zu Sicherung und Erhöhung des Bestandes an bereits beobachteten Arten sondern sogar zur Ansiedlung neuer Arten. Dies wurde in verschiedenen Studien, die z.B. im Auftrag des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft erstellt worden sind, nachgewiesen.

    GreenGo Energy folgt bei der Projektentwicklung von Solarparks der Selbstverpflichtung im Rahmen der „Gute Planung“, in der die Best Practice Ansätze für PV Freiflächenanlagen in Deutschland dokumentiert sind. Die „Gute Planung“ umfasst damit die kooperative Zusammenarbeit mit Gemeinden, Behörden, Eigentümern und der Landwirtschaft vor Ort, die behutsame Integration des Solarparks in die Landschaft, die Verpflichtung zu Steigerung der Artenvielfalt wie auch technische und betriebliche Sorgfaltspflichten.